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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
von MEGA TEKSTIL d.o.o. (MEGA MOBIL)

1. Definitionen
(i)    Vertrag: bezeichnet die Bestellung, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die Spezifikationen und alle anderen schriftlichen Dokumente oder Teile der Dokumente, auf die in der Bestellung Bezug genommen wird und/oder die zwischen dem Käufer und dem Lieferanten geschlossen werden.
(ii)    Vertragspreis: bezeichnet den Gesamtnettowert des in der Bestellung angegebenen Materials oder Dienstleistungen, einschließlich der in der Bestellung angegebenen Expresslieferbedingungen.
(iii)    Material: bezeichnet alle in der Bestellung angegebenen Materialien und alle anderen nicht angegebenen Artikel, die zusammen mit den Materialien geliefert werden.
(iv)    Geistiges Eigentumsrecht: bezeichnet, ohne Einschränkung, alle Patente, Rechte aus Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Firmennamen, Domains, Rechte, die sich aus der Verpackung und Präsentation des Materials ergeben, Rechte, die sich aus Geschäftswert und aus der unbefugten Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums ergeben, Rechte an Designs, Rechte an Computerprogrammen, Rechte an Datenbanken, Rechte an Topographie, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte in Bezug auf vertrauliche Informationen (einschließlich „Know-how" und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum, in jedem Fall entweder registriert oder nicht registriert, und einschließlich aller Anträge auf Erneuerung oder Verlängerung solcher Rechte sowie aller anderen ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Sicherheitsformen überall auf der Welt, und der Begriff geistiges Eigentum ist entsprechend zu verstehen.
(v)    Verpackung: bezeichnet alles, worin das Material enthalten ist, wie beispielsweise Säcke, Kisten, Behälter, Zylinder, Fässer, Paletten und Kesselwagen usw.
(vi)    Bestellung: bezeichnet die schriftliche Bestellung der Dienstleistung und/oder des Materials durch den Käufer.
(vii)    Waren: bedeutet Material und/oder Dienstleistung
(viii)    Dienstleistungen: sämtliche Dienstleistungen, einschließlich aller Produkte dieser Dienstleistungen, die dem Käufer vom Lieferanten gemäß den Angaben in der Bestellung bereitgestellt werden.
(ix)    Spezifikationen: alle relevanten Spezifikationen, die der Käufer dem Lieferanten von Zeit zu Zeit mitteilt.
(x)    Bedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
(xi)    Käufer: ist das Unternehmen, das in der Bestellung als Käufer der Materialien oder Dienstleistungen aufgeführt ist  
(xii)    Lieferant: ist die juristische oder natürliche Person, bei der der Käufer eine Bestellung und/oder Spezifikation aufgibt oder mit der er einen Vertrag über die Lieferung von Waren abschließt.

2. Bestellungsannahme
2.1. Der Lieferant hat den Eingang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen und den Liefertermin gemäß Punkt 3.1 der Bedingungen, sofern dieser in der Bestellung nicht angegeben ist, per E-Mail, Post oder Fax zu bestätigen.
2.2. Sofern der Lieferant dem Käufer eine etwaige Ablehnung der Bestellung nicht spätestens drei Werktage nach Eingang der Bestellung schriftlich und mit Begründung mitteilt, gilt die Bestellung als zu den in der Bestellung des Käufers genannten Bedingungen vollständig angenommen. Der Vertrag kommt am Tag nach Ablauf der 3-Tages-Frist zustande.
2.3. Mit der Annahme der Bestellung akzeptiert der Lieferant die Bedingungen des Käufers.
2.4. Der Käufer kann die Bestellung bis zu dem Zeitpunkt ändern, an dem der Lieferant mit der Ausführung der Bestellung beginnt.
2.5. Der Käufer kann die Bestellung bis zu dem Zeitpunkt widerrufen, an dem die Bestellung beim Lieferanten eingeht oder wenn der Widerruf gleichzeitig mit der Bestellung beim Lieferanten eingeht.  

3. Lieferung und Abholung von Waren
3.1. Der in der Bestellung oder auf andere schriftliche Weise angegebene Liefertermin der Waren ist für den Lieferanten bindend und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden geändert werden. Wenn der Käufer keine Frist schriftlich angibt, muss der Lieferant die Waren innerhalb einer angemessenen Frist liefern, die 60 Tage ab dem Datum des Eingangs der Bestellung nicht überschreiten darf. Kann der Lieferant die Lieferung der Waren nicht innerhalb einer angegebenen oder angemessenen Frist sicherstellen, muss er den Käufer unverzüglich nach Kenntnis des Grundes der Verzögerung schriftlich benachrichtigen.
3.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Lieferanten innerhalb von 7 Tagen ab dem Lieferdatum oder, im Falle einer Nichtlieferung, innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem die Waren hätten geliefert werden sollen, oder innerhalb einer anderen schriftlich vereinbarten Frist mündlich darüber zu informieren und anschließend schriftlich zu bestätigen, dass die Waren nicht oder falsch geliefert wurden. Der Lieferant trägt die Transportkosten, die aufgrund der Folgen einer Verzögerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren entstehen.
3.3. Bei einer Verzögerung der Lieferung der Waren aus Gründen, die auf Seiten des Lieferanten liegen, ist der Käufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen, oder er kann dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen und Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Der Käufer ist zusätzlich berechtigt, für jeden Kalendertag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtbestellwertes, jedoch nicht mehr als 10 % des Gesamtbestellwertes zu verlangen. Das Recht des Käufers, Erfüllung der Bestellung zu verlangen, ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen.  
3.4. Die Waren müssen an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert werden. Wenn keine Lieferadresse angegeben ist, muss der Lieferant den Käufer auffordern, die richtige Lieferadresse für die Waren schriftlich zu bestätigen. Mehrkosten, die durch die Lieferung der Waren an den falschen Ort entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.
3.5. Teillieferungen der bestellten Waren sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig.
3.6. Der Kunde kann auf Kosten des Lieferanten eine (i) vorzeitige oder (ii) verspätete oder (iii) nicht angeforderte Lieferung der Waren ablehnen, oder eine Lieferung von Waren, die (i) nicht den Anforderungen der Bestellung entsprechen, (ii) nicht mit den entsprechenden Begleitdokumenten versehen sind, die (iii) keine entsprechende Kennzeichnung aufweisen, (iv) die im Vertrag angegebenen Mengen überschreiten oder (v) eine beschädigte oder unzureichende bzw. minderwertige Verpackung aufweisen.
3.7. Dem gelieferten Waren müssen sämtliche vom Käufer geforderten Unterlagen beiliegen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf: (i) vom Lieferanten unterzeichneter Lieferschein, (ii) Transportdokument je nach Transportart, (iii) Konformitätsbescheinigung und (iv) Garantieschein und (v) entsprechende Sicherheitsdatenblätter in slowenischer Sprache im Falle der Lieferung von Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen.
3.8. Eine Abholung der Ware an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.  
3.9. Bis zur Annahme der Ware trägt der Lieferant die Gefahr der zufälligen Zerstörung, Beschädigung oder des Verlusts der Waren auf dem Weg zum Käufer. Der Lieferant ist verpflichtet, die Waren für den Transport zum Lager des Käufers ausreichend zu versichern.
3.10. Bei Lieferung der Waren an die Adresse des Käufers ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche durch seine Tätigkeit entstehenden Rückstände und Abfälle (Verpackungen, Bauabfälle, Altöle, Reststoffe etc.) unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen.
3.11. Der Lieferant ist verpflichtet, bei jeder Warenlieferung und in allen anderen Fällen, in denen sich die Waren auf dem Gelände des Käufers befinden, die für den Käufer geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.

4. Eigentumsübergang und Gefahrenübergang
4.1. Unter den in Punkt 8 genannten Bedingungen trägt der Lieferant das Risiko der Zerstörung oder Beschädigung der Waren, bis die Waren gemäß den in der Bestellung festgelegten Bedingungen ordnungsgemäß an den Käufer geliefert werden. Der Käufer erwirbt das Eigentum an den Waren, wenn die Waren ordnungsgemäß geliefert wurden oder wenn sie bezahlt wurden, je nachdem, was früher eintritt.  

5. Zahlungsbedingungen, Preise und Zahlung
5.1.  Zwischen den Parteien gelten die in Bestellung oder Vertrag, sofern zwischen ihnen nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Sofern Umsatzsteuer anfällt, ist diese auf allen Rechnungen als gesonderte Nebenkosten gesondert auszuweisen. Mit der Zahlung verzichtet der Käufer in keinem Fall auf sein Recht zur Rücknahme der Waren gemäß Punkt 8 der Bedingungen.
5.3. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gelten für den Preis die in der Bestellung genannten Bedingungen der Incoterms 2010. Bezüglich Preisänderungen gilt Punkt 6 der Bedingungen.
5.4. Der Lieferant darf erst dann eine Rechnung ausstellen, wenn die Waren beim Käufer eingegangen sind. Für den Fall, dass der Käufer mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät, betragen die Verzugszinsen maximal 3 % pro Jahr.
5.5. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer die Rechnung für die Waren spätestens 8 Tage nach Erhalt der Waren durch den Käufer an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: invoice@megatekstil.si
5.6. Der Käufer kann seine Verbindlichkeiten bereits vor dem Fälligkeitsdatum begleichen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, innerhalb der Vertragsfrist reklamierten Waren zu bezahlen. Die Zahlungsfrist für die reklamierten Waren beginnt mit dem Tag, an dem der Lieferant den Reklamationsgrund beseitigt.
5.7. Der Käufer ist berechtigt, seine Schadenersatzforderungen mit aus irgendeinem Grund entstandenen Schäden aufzurechnen, die auf ein Verschulden des Lieferanten bei der Ausführung der Bestellung zurückzuführen sind, oder Forderungen aus sonstigen Rechtsgründen gegen den Lieferanten mit jeder ausgestellten und fälligen Rechnung des Lieferanten.
5.8. Der Lieferant darf seine Forderungen gegen den Käufer aus dem Vertrag ohne dessen schriftliche Zustimmung weder abtreten noch zur Einziehung an Dritte überlassen.
5.9. Der Käufer kann die Rechnung und die Zahlungsverpflichtungen ablehnen, wenn die Rechnung nicht in Übereinstimmung mit dem Angebot, der Bestellung, den Bedingungen oder der Vereinbarung ausgestellt wurde, oder wenn die Rechnung unvollständig ist, oder wenn die Rechnung Klauseln enthält, die nicht mit dem Angebot, der Bestellung, den Bedingungen oder der Vereinbarung übereinstimmen.

6. Vertragsänderung
6.1. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ist es dem Lieferanten nicht gestattet:
(i) die Vertragspreise aus irgendeinem Grund zu erhöhen; oder
(ii) die Waren zu verändern oder zu ersetzen, wobei der Käufer das Recht hat, dem Lieferanten jederzeit vor dem Zeitpunkt der Lieferung eine schriftliche Anweisung zu erteilen, Waren in irgendeiner Hinsicht hinzuzufügen, auszuschließen oder zu ändern; der Lieferant ist verpflichtet, derartige Änderungen zu berücksichtigen.
6.2 Wenn der Lieferant vom Käufer Anweisungen hinsichtlich einer Änderung des Vertragspreises erhält, muss der Lieferant den Käufer schnellstmöglich schriftlich über seinen Standpunkt hinsichtlich der Änderung des Vertragspreises informieren. Der Käufer entscheidet dann, ob er eine solche Änderung beantragt oder nicht. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant der Änderung des Vertragspreises nicht zustimmt oder nicht innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist reagiert.

7. Garantien
7.1. Unbeschadet einer ausdrücklich im Vertrag enthaltenen Garantie gewährleistet der Lieferant, dass:
(i)    die Waren den internationalen und nationalen Normen, der Bestellung und den Spezifikationen entsprechen;
(ii)    die Bestellung ausschließlich von geeignetem Fachpersonal ausgeführt wird, welches sich seines Beitrags zur Konformität des Produkts oder der Dienstleistung, seiner Verpflichtungen hinsichtlich der Produktsicherheit und der Bedeutung der Einhaltung ethischer Standards bewusst ist;
(iii)    das Material von akzeptabler Qualität ist, keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist und für den vom Käufer angegebenen Zweck geeignet ist; oder
(iv)    die Dienstleistungen von entsprechend geschultem und qualifiziertem Personal erbracht werden, mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, in Übereinstimmung mit allen Anforderungen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, einschließlich aller geltenden Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz, und gemäß den höchsten professionellen Qualitätsstandards.
7.2. Der Lieferant und seine Subunternehmer sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, in den Bereichen Arbeitsrecht, Umwelt, Korruption und Schutz von Kinderrechten und in Übereinstimmung mit den auf der Website des Käufers veröffentlichten internen Richtlinien und dem Ethikkodex des Käufers.
7.3. Dem Lieferanten ist bewusst, dass die Energieeffizienz von Waren, die Energie verbrauchen und einen erheblichen Energieverbrauch haben oder haben können, eines der Bewertungskriterien bei der Auswahl eines Lieferanten oder der Bestellung von Waren ist.   

8. Rechtsmittel und Beschwerden
8.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Lieferanten über etwaige Mängel an der Ware so schnell wie möglich nach Entdeckung des Mangels oder innerhalb einer vergleichbaren, schriftlich vereinbarten Frist zu informieren.
8.2. Unbeschadet von Punkt 8.1. erstattet der Lieferant dem Käufer alle Kosten und Schäden, die infolge der Handlungen des Lieferanten entstehen:
(i)    falsche Lieferung oder Nichtlieferung des Materials; oder
(ii)    jeglicher Verlust oder Schaden am Material; oder
(iii)    jegliche Nichterfüllung oder unsachgemäße Erbringung der Dienste.
8.3. Unbeschadet von Punkt 8.1. hat der Käufer im Falle von Mängeln an dem Waren Anspruch auf:
(i)     vom Lieferanten die Erfüllung des Vertrags (Behebung des Mangels oder Lieferung der Waren ohne Mangel) zu verlangen;
(ii)    vom Lieferanten eine anteilige Minderung des Kaufpreises für die Waren zu verlangen;
(iii)    vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufpreises für die Waren zu verlangen.
8.4. Bei Vertragsverletzungen und unbeschadet der Punkte 8.1., 8.2. oder 8.5. oder aller anderen Rechte, die der Käufer gegenüber dem Lieferanten haben kann, hat der Käufer das Recht, die Waren oder Teile davon zurückzuweisen und die Mängel auf Kosten des Lieferanten entweder selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, oder andere Waren woanders zu kaufen und vom Lieferanten die Zahlung der Differenz zwischen dem im Vertrag angegebenen Kaufpreis und dem Kaufpreis im Deckungskauf zu verlangen
8.5. Bevor der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht, woanders einzukaufen, muss er dem Lieferanten eine angemessene Gelegenheit geben, den beanstandeten Teil der Waren bzw. alle Teile davon durch vertragsgemäße Waren zu ersetzen.
8.6. Der Lieferant ist verpflichtet, die beanstandeten Waren auf eigene Kosten zu entfernen und nachgebesserte oder Ersatzwaren zu liefern. Bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags liegt das Risiko der Zerstörung oder der Beschädigung der Waren vollständig beim Lieferanten.
8.7. Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die nach Ablauf von 36 Monaten seit Lieferung der Waren auftreten, sofern im Vertrag nicht ein längerer Zeitraum angegeben ist.
8.8.  Der Lieferant ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, auf die Reklamation des Käufers schriftlich zu reagieren, spätestens fünf Tage nach Erhalt der Reklamationsmitteilung einen übereinstimmenden Bericht zu liefern und den Mangel an der Ware spätestens dreißig Tage nach Erhalt der Reklamationsmitteilung zu beseitigen  Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Lieferant sich nicht um die Lösung der Reklamation bemüht hat und somit gegen den Vertrag verstoßen hat. Als Verzögerung gilt die Zeit, die zur Lösung der Reklamation benötigt wird.    

9. Garantie
9.1. Unbeschadet der in Punkt 8 genannten Bedingungen stellt der Lieferant den Käufer vollständig von jeglicher direkter, indirekter oder Folgehaftung (um Zweifel auszuschließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Verlust des Geschäftswerts und dergleichen), Verlust, Schaden, Verletzung, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und sonstiger Gutachterkosten) frei, die dem Käufer entstehen oder die dem Käufer als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen:
(i)    jegliche Verletzung der Garantie oder sonstige Mängel im Herstellungsprozess, der Verarbeitung, der Qualität oder den Materialien in Bezug auf jegliche Waren;
(ii)    jegliche angebliche oder tatsächliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, unabhängig davon, ob sie nach slowenischem Recht festgestellt wurde oder nicht; und
(iii)    jeglicher angeblicher oder tatsächlicher Verstoß gegen geltende Gesetze, unabhängig davon, ob dieser nach slowenischem Recht festgestellt wurde oder nicht; und
(iv)    jegliche Ansprüche des Käufers in Bezug auf jegliche Haftung für Verlust, Schaden, Verletzung, Kosten oder Ausgaben, die dem Käufer oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder einer Vertragspartei oder Drittpartei entstehen, soweit diese Haftung, Verlust, Schaden, Verletzung, Kosten oder Ausgaben durch die Waren verursacht wurden, mit ihnen in Zusammenhang stehen oder aus ihnen entstehen als Folge einer direkten oder indirekten Verletzung oder fahrlässigen Erfüllung oder Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung der Vertragsbedingungen durch den Lieferanten.
9.2. Die in diesen Bedingungen festgelegte Garantie gilt nicht für Verstöße, die direkt vom Lieferanten verursacht werden, weil dieser die Anweisungen des Käufers befolgt und den Käufer zuvor über etwaige Fehler in der Bestellung informiert hat.

10. Höhere Gewalt
10.1. Die Lieferung oder ein Teil der Lieferung der Waren wird ausgesetzt, falls die Lieferung oder ein Teil der Lieferung der Waren oder der Empfang der Lieferung oder eines Teils der Lieferung der Waren aufgrund von Umständen verzögert, verhindert oder behindert wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer der Vertragsparteien liegen, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei (a) die nicht betroffene Partei so schnell wie möglich nach Eintritt solcher Umstände benachrichtigt und (b) alle angemessenen Schritte unternimmt, um solche Umstände und deren Auswirkungen zu vermeiden.
10.2. Wenn solche Umstände länger als dreißig (30) Tage andauern, kann die nicht betroffene Partei die Lieferung oder einen Teil der Lieferung der Waren schriftlich stornieren

11. Versicherung
11.1. Der Lieferant muss auf eigene Kosten umfassende Versicherungen abschließen, wie zum Beispiel: (a) erforderlich, um die Haftung des Lieferanten im Hinblick auf Handlungen, Fahrlässigkeit oder Unterlassungen abzudecken, für die der Lieferant gegenüber dem Käufer gemäß diesen Bedingungen schadlos halten muss, und (b) erforderlich, gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer auf Verlangen die Versicherungspolicen sowie Rechnungen über die Bezahlung der aktuellen Prämien vorzulegen.

12. Verträge mit Subunternehmern
12.1.  Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Verträge mit Subunternehmern für irgendeinen Teil der Waren abschließen.
12.2. Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für die erbrachte Dienstleistung und alle von Subunternehmern im Rahmen des Subvertrags gelieferten Materialien.
12.3. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche Anforderungen und Pflichten aus dem Vertrag nur an zugelassene und fachlich qualifizierte Subunternehmer zu übertragen.

13. Umsetzung und Aufsicht
13.1. Die Vertreter des Käufers haben das Recht, die Ausführung der Bestellung in den Fabriken des Lieferanten oder in den Fabriken der Subunternehmer des Lieferanten zu jedem angemessenen Zeitpunkt zu überwachen und jeden Teil der Bestellung abzulehnen, der nicht den Vertragsbedingungen entspricht. In diesem Zusammenhang ist der Lieferant verpflichtet, Vertretern des Käufers, seinen Kunden und Beamten, die von Amts wegen die Aufsicht ausüben, Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugriff auf die mit der Bestellung in Zusammenhang stehenden Dokumente zu gewähren. Der Lieferant ist verpflichtet, mit seinen Subunternehmern Verträge zu denselben Bedingungen abzuschließen, wie sie im Vertrag festgelegt sind. Jede Aufsicht, Überprüfung, Bestätigung oder Annahme durch den Käufer entbindet den Lieferanten und seine Subunternehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.

14.   Geistiges Eigentum, Informationen und Dokumente
14.1. Das geistige Eigentum des Käufers, das dem Lieferanten zur Nutzung überlassen wird oder für das der Käufer dem Lieferanten die Nutzung gestattet, bleibt stets Eigentum des Käufers. Sämtliche Informationen aus oder in Bezug auf das geistige Eigentum des Käufers sowie sämtliche dem Lieferanten im Zusammenhang mit dem Vertrag anvertrauten Informationen sind Geschäftsgeheimnisse und dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben oder für die Bedürfnisse des Lieferanten verwendet werden, außer zur Erfüllung dieses Vertrags.
14.2. Sämtliche Informationen und Dokumente in Bezug auf das geistige Eigentum des Käufers sowie sämtliche Kopien dieser Informationen oder Dokumente, die der Käufer dem Lieferanten zur Verfügung gestellt hat, müssen bei Beendigung des Vertrags an den Käufer zurückgegeben werden.
14.3. Der Lieferant garantiert, dass die Waren keine geistigen Eigentumsrechte Dritter enthalten. Bestehen diese Rechte und sind die Rechte des Käufers hierdurch eingeschränkt oder beschränkt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine anteilige Minderung des Kaufpreises verlangen. In beiden Fällen ist der Lieferant verpflichtet, dem Käufer sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu ersetzen.
14.4. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Qualität der gelieferten Materialien und Teile sowie der Erbringung der Dienstleistungen mindestens 10 Jahre lang nach der letzten Lieferung der Materialien oder Erbringung der Dienstleistung in seinen Archiven aufzubewahren.

15. Verantwortung
15.1. Der Lieferant ist verantwortlich für etwaige Fehler oder Auslassungen in den von ihm gemachten Plänen, Berechnungen, Verpackungsdaten oder sonstigen Angaben, unabhängig davon, ob diese Informationen vom Käufer bestätigt wurden oder nicht, außer im Falle solcher Fehler oder Auslassungen, die auf falsche Informationen des Käufers zurückzuführen sind.

16. Korrosionsschutz
16.1. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Materialien, Teile davon oder Verpackungen zu schützen, die während des Transports oder der Lagerung durch Korrosion beschädigt werden könnten.

17. Material
17.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Konformität der Materialien mit den Anforderungen der EU-Richtlinien und den geforderten technischen Spezifikationen des Käufers sicherzustellen und ausschließlich Originalmaterialien oder Originalteile mit entsprechenden Zertifikaten und Nachweisen zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, jegliche Lieferung gefälschter Materialien oder nicht originaler Teile zu verhindern. Im Falle des Verdachts oder der Entdeckung der Lieferung gefälschter Materialien oder Teile wird der Käufer den erhaltenen Kaufgegenstand unter Quarantäne stellen und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über den Verdacht oder die Entdeckung informieren. Der Lieferant ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen bzw. zu erstatten.

18. Kostenloses Material
18.1. Wenn der Käufer Material kostenlos zur Verfügung stellt, bleibt dieses Material Eigentum des Käufers.
18.2. Der Lieferant ist verpflichtet, das Material des Käufers kostenlos in gutem Zustand zu halten und das Material ordnungsgemäß zu kennzeichnen, zu lagern und vor Qualitätsminderung oder Zerstörung zu schützen. Im Falle des Verbrauchs, Verlusts, der Entsorgung, des Diebstahls oder der Zerstörung des Materials ist der Lieferant verpflichtet, dieses durch Material mit identischen Eigenschaften zu ersetzen oder dem Käufer den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
18.3. Der Lieferant darf dieses Material nur im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden. Der Lieferant muss den Käufer über etwaige Materialüberschüsse informieren.   Überschüssiges Material wird gemäß den Anweisungen des Käufers zurückgegeben oder in Rechnung gestellt.
18.4. Der Lieferant trägt die Kosten für den Verbrauch dieses Materials, der auf eine unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit des Lieferanten zurückzuführen ist.

19. Gefährliches Material
19.1. Gefährliches Material muss mit internationalen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein und den Namen des Materials in englischer Sprache tragen. Versand- und sonstige Dokumente müssen eine Gefahrenerklärung und den Namen des Materials in englischer Sprache enthalten. Das Material muss mit Informationen zu Notfallmaßnahmen in englischer Sprache in Form von schriftlichen Anweisungen, Schildern und Markierungen ausgestattet sein. Der Lieferant stellt die Einhaltung aller geltenden Gesetze hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung und Transport gefährlicher Materialien sicher, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Gesetze des Herstellungsorts und des Lieferorts bzw. -staats.
19.2. Alle Informationen, die sich im Besitz des Lieferanten befinden oder ihm in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen und die sich auf etwaige dem Lieferanten bekannte oder vermutlich beim Transport, der Handhabung oder der Verwendung des Materials bestehende potenzielle Gefahren beziehen, müssen dem Käufer unverzüglich mitgeteilt werden.

20. Verpackung
20.1. Verpackungen müssen gemäß Normen und positiver Gesetzgebung ökologisch unbedenklich sein. Andernfalls kann der Käufer die Ware auf Kosten des Lieferanten zurücksenden oder die Verpackung auf Kosten des Lieferanten entfernen oder vollständig vernichten.  Jede Änderung der vereinbarten Verpackung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Käufers.
20.2. Die Verantwortung für Schäden an dem Waren aufgrund falscher oder mangelhafter Verpackung liegt ausschließlich beim Lieferanten.
20.3. Wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Verpackung zurückzugeben, und dies auch tut, wird der Käufer die leere Verpackung in ordnungsgemäßem Zustand (Versandkosten werden gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien bezahlt) an das vom Lieferanten angegebene Werk oder Lager zurücksenden und dem Lieferanten den Versandtermin mitteilen.
20.4. Bei Anlieferung des Materials per LKW kann die leere Verpackung mit demselben Fahrzeug zurückgebracht werden.

21. Insolvenz
21.1. Der Käufer hat das Recht, den Vertrag unbeschadet anderer vereinbarter Rechte in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
- wenn der Lieferant insolvent ist oder ein Insolvenzverfahren gegen den Lieferanten eröffnet wird;
- wenn der Lieferant vom Gericht als nicht in der Lage erachtet wird, seine Schulden zu begleichen;
- wenn der Lieferant liquidiert wird oder gegen ihn ein Liquidationsverfahren oder ein Zwangsliquidationsverfahren eingeleitet wurde;
- wenn der Lieferant ein Verfahren zur Statusumwandlung eingeleitet hat, es sei denn, der Grund für die Umwandlung ist nicht Insolvenz, wobei das aus der Umwandlung hervorgehende Unternehmen an Bedingungen gebunden ist oder sich damit einverstanden erklärt, an diese gebunden zu sein, und Beteiligungen an Unternehmen hält, die keine Wettbewerber des Käufers sind;
- wenn der Lieferant Verhandlungen mit einem Gläubiger zur Umstrukturierung seiner Verpflichtungen aufnimmt;
- wenn Umstände eintreten, die den Lieferanten zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeit zwingen könnten;
- wenn gegen den Lieferanten eine Zwangsvollstreckung beantragt wird oder Vermögenswerte des Lieferanten zur Zahlung oder zur Sicherung der Zahlung gepfändet werden oder wenn gegen den Lieferanten ein anderes Verfahren mit ähnlicher Wirkung eingeleitet wurde, unabhängig von der Gerichtsbarkeit.


22. Ausschluss der Lieferantenbedingungen
22.1. Etwaige Bedingungen, die dem Käufer mitgeteilt werden oder auf die der Lieferant bei der Abgabe oder Annahme der Bestellung des Käufers verweist, stellen keinen integralen Bestandteil des Vertrags dar, es sei denn, der Käufer stimmt den Bedingungen des Lieferanten ausdrücklich schriftlich zu.

23. Qualität
23.1. Der Lieferant ist verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem regelmäßig umzusetzen und die Qualitätsanforderungen des Käufers an seine Unterlieferanten und Subunternehmer für alle Waren weiterzugeben.     
23.2. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer über nicht konforme Prozesse, Materialien, Produkte oder Dienstleistungen zu informieren und in diesem Fall vor weiteren Lieferungen oder Dienstleistungen die vorherige schriftliche Zustimmung bzw. Bestätigung des Käufers einzuholen.
23.3. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer über Änderungen von Prozessen, Materialien, Produkten oder Dienstleistungen, auch bei Unterlieferanten oder Subunternehmern, sowie über Standortänderungen zu informieren und in diesem Fall vor weiteren Lieferungen oder Dienstleistungen die vorherige schriftliche Zustimmung bzw. Bestätigung des Käufers einzuholen.
23.4. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer auf Anfrage Muster und technische Spezifikationen zur Bestätigung, Überprüfung, Verifizierung, Untersuchung oder zum Zwecke der Revision zur Verfügung zu stellen.

24. Benachrichtigung bei Vorliegen von Umständen, die den Betrieb des Käufers negativ beeinflussen könnten

24.1. Die verantwortliche Person beim Lieferanten, die als Treuhänder des Käufers fungiert, ist im Falle von Umständen, die die Unmöglichkeit der Auftragserfüllung und/oder die Geschäftstätigkeit des Käufers selbst beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, dazu verpflichtet:
(i)    den zuständigen Einkaufsmitarbeiter beim Käufer unverzüglich schriftlich und anschließend telefonisch zu benachrichtigen;
(ii)    über die Umstände zu berichten;
(iii)    den Zeitpunkt des Auftretens und die Dauer dieser Umstände festzulegen;
(iv)    einen Maßnahmenplan zur Lösung dieser Umstände festzulegen;
(v)    einen Maßnahmenplan vorzulegen, um das weitere Auftreten solcher Umstände zu vermeiden.

25. Allgemeine Bestimmungen
25.1. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit des Vertrags; vielmehr soll die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige ersetzt werden, so dass die neuen Bestimmungen dem mit den ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommen und damit der Zweck des Vertrags auf rechtmäßige Weise erreicht werden kann.
25.2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag den Umständen nach angemessen sind und dass für den Fall, dass ein Gericht oder eine andere zuständige Institution die vereinbarten Verpflichtungen in irgendeiner Hinsicht für unangemessen hält, dieses Gericht oder die zuständige Institution das uneingeschränkte Recht und die volle Zuständigkeit hat, diese Verpflichtung durchzusetzen oder zu ändern und den Rest des Vertrags durchzusetzen.
25.3 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die gültigen Sprachen ihrer gegenseitigen vertraglichen Kommunikation Deutsche und Slowenisch sind und dass sämtliche Korrespondenz und Mitteilungen, die gemäß dem Vertrag übermittelt werden, in Deutsche oder Slowenisch übermittelt werden.
25.4. Ungeachtet Punkt 25.3. vereinbaren die Vertragsparteien, dass die gültige Sprache des Vertrags und insbesondere der Bedingungen die slowenische Sprache ist. Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung des englischen, slowenischen oder sonstigen Textes des Vertrags oder der Bedingungen ist die Auslegung des slowenischen Textes des Vertrags und der Bedingungen maßgebend. Die Übersetzung aus der slowenischen Sprache dient ausschließlich Informationszwecken.
25.5. Diese Bedingungen sind auf der Website des Käufers in Deutsch, Englisch und Slowenisch Sprache verfügbar: www.megamobil.si und sind gültig ab 17. März 2025 bis auf Widerruf oder Änderung.

26. Recht und Gerichtsbarkeit
26.1. Diese Bedingungen und der Vertrag sind in Übereinstimmung mit slowenischem Recht verfasst und werden auch in Übereinstimmung mit slowenischem Recht geprüft und durchgesetzt.
26.2. Bei Rechtsgeschäften mit internationalem Bezug ist auf die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ausschließlich slowenisches Recht anwendbar (die Anwendung von Kollisionsvorschriften ist ausgeschlossen), bzw. zur Regelung der Beziehungen dient in erster Linie das Obligationenrecht der Republik Slowenien, wobei die Anwendung der Vorschriften des anwendbaren Privatrechts sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen wird.  
26.3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und dem Vertrag oder ihrem Vertragsverhältnis das Gericht in Slovenska Bistrica zuständig ist.





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