1. Definitionen(i) Vertrag: bezeichnet die Bestellung, die
Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die Spezifikationen und alle anderen
schriftlichen Dokumente oder Teile der Dokumente, auf die in der
Bestellung Bezug genommen wird und/oder die zwischen dem Käufer und dem
Lieferanten geschlossen werden.
(ii) Vertragspreis: bezeichnet den
Gesamtnettowert des in der Bestellung angegebenen Materials oder
Dienstleistungen, einschließlich der in der Bestellung angegebenen
Expresslieferbedingungen.
(iii) Material: bezeichnet alle in der
Bestellung angegebenen Materialien und alle anderen nicht angegebenen
Artikel, die zusammen mit den Materialien geliefert werden.
(iv)
Geistiges Eigentumsrecht: bezeichnet, ohne Einschränkung, alle Patente,
Rechte aus Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte
Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Firmennamen,
Domains, Rechte, die sich aus der Verpackung und Präsentation des
Materials ergeben, Rechte, die sich aus Geschäftswert und aus der
unbefugten Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums ergeben, Rechte
an Designs, Rechte an Computerprogrammen, Rechte an Datenbanken, Rechte
an Topographie, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte in Bezug auf
vertrauliche Informationen (einschließlich „Know-how" und
Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum, in
jedem Fall entweder registriert oder nicht registriert, und
einschließlich aller Anträge auf Erneuerung oder Verlängerung solcher
Rechte sowie aller anderen ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder
Sicherheitsformen überall auf der Welt, und der Begriff geistiges
Eigentum ist entsprechend zu verstehen.
(v) Verpackung: bezeichnet
alles, worin das Material enthalten ist, wie beispielsweise Säcke,
Kisten, Behälter, Zylinder, Fässer, Paletten und Kesselwagen usw.
(vi) Bestellung: bezeichnet die schriftliche Bestellung der Dienstleistung und/oder des Materials durch den Käufer.
(vii) Waren: bedeutet Material und/oder Dienstleistung
(viii)
Dienstleistungen: sämtliche Dienstleistungen, einschließlich aller
Produkte dieser Dienstleistungen, die dem Käufer vom Lieferanten gemäß
den Angaben in der Bestellung bereitgestellt werden.
(ix) Spezifikationen: alle relevanten Spezifikationen, die der Käufer dem Lieferanten von Zeit zu Zeit mitteilt.
(x) Bedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
(xi) Käufer: ist das Unternehmen, das in der Bestellung als Käufer der Materialien oder Dienstleistungen aufgeführt ist
(xii)
Lieferant: ist die juristische oder natürliche Person, bei der der
Käufer eine Bestellung und/oder Spezifikation aufgibt oder mit der er
einen Vertrag über die Lieferung von Waren abschließt.
2. Bestellungsannahme2.1.
Der Lieferant hat den Eingang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen
und den Liefertermin gemäß Punkt 3.1 der Bedingungen, sofern dieser in
der Bestellung nicht angegeben ist, per E-Mail, Post oder Fax zu
bestätigen.
2.2. Sofern der Lieferant dem Käufer eine etwaige
Ablehnung der Bestellung nicht spätestens drei Werktage nach Eingang der
Bestellung schriftlich und mit Begründung mitteilt, gilt die Bestellung
als zu den in der Bestellung des Käufers genannten Bedingungen
vollständig angenommen. Der Vertrag kommt am Tag nach Ablauf der
3-Tages-Frist zustande.
2.3. Mit der Annahme der Bestellung akzeptiert der Lieferant die Bedingungen des Käufers.
2.4. Der Käufer kann die Bestellung bis zu dem Zeitpunkt ändern, an dem der Lieferant mit der Ausführung der Bestellung beginnt.
2.5.
Der Käufer kann die Bestellung bis zu dem Zeitpunkt widerrufen, an dem
die Bestellung beim Lieferanten eingeht oder wenn der Widerruf
gleichzeitig mit der Bestellung beim Lieferanten eingeht.
3. Lieferung und Abholung von Waren3.1.
Der in der Bestellung oder auf andere schriftliche Weise angegebene
Liefertermin der Waren ist für den Lieferanten bindend und kann nur mit
schriftlicher Zustimmung des Kunden geändert werden. Wenn der Käufer
keine Frist schriftlich angibt, muss der Lieferant die Waren innerhalb
einer angemessenen Frist liefern, die 60 Tage ab dem Datum des Eingangs
der Bestellung nicht überschreiten darf. Kann der Lieferant die
Lieferung der Waren nicht innerhalb einer angegebenen oder angemessenen
Frist sicherstellen, muss er den Käufer unverzüglich nach Kenntnis des
Grundes der Verzögerung schriftlich benachrichtigen.
3.2. Der Käufer
ist verpflichtet, den Lieferanten innerhalb von 7 Tagen ab dem
Lieferdatum oder, im Falle einer Nichtlieferung, innerhalb von 7 Tagen
ab dem Datum, an dem die Waren hätten geliefert werden sollen, oder
innerhalb einer anderen schriftlich vereinbarten Frist mündlich darüber
zu informieren und anschließend schriftlich zu bestätigen, dass die
Waren nicht oder falsch geliefert wurden. Der Lieferant trägt die
Transportkosten, die aufgrund der Folgen einer Verzögerung oder einer
nicht ordnungsgemäßen Erfüllung im Zusammenhang mit der Lieferung der
Waren entstehen.
3.3. Bei einer Verzögerung der Lieferung der Waren
aus Gründen, die auf Seiten des Lieferanten liegen, ist der Käufer
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz
des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen, oder er kann dem
Lieferanten eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen und Ersatz
des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Der Käufer
ist zusätzlich berechtigt, für jeden Kalendertag der Verzögerung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtbestellwertes, jedoch nicht
mehr als 10 % des Gesamtbestellwertes zu verlangen. Das Recht des
Käufers, Erfüllung der Bestellung zu verlangen, ist in diesem Fall nicht
ausgeschlossen.
3.4. Die Waren müssen an die in der Bestellung
angegebene Lieferadresse geliefert werden. Wenn keine Lieferadresse
angegeben ist, muss der Lieferant den Käufer auffordern, die richtige
Lieferadresse für die Waren schriftlich zu bestätigen. Mehrkosten, die
durch die Lieferung der Waren an den falschen Ort entstehen, gehen zu
Lasten des Lieferanten.
3.5. Teillieferungen der bestellten Waren sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig.
3.6.
Der Kunde kann auf Kosten des Lieferanten eine (i) vorzeitige oder (ii)
verspätete oder (iii) nicht angeforderte Lieferung der Waren ablehnen,
oder eine Lieferung von Waren, die (i) nicht den Anforderungen der
Bestellung entsprechen, (ii) nicht mit den entsprechenden
Begleitdokumenten versehen sind, die (iii) keine entsprechende
Kennzeichnung aufweisen, (iv) die im Vertrag angegebenen Mengen
überschreiten oder (v) eine beschädigte oder unzureichende bzw.
minderwertige Verpackung aufweisen.
3.7. Dem gelieferten Waren müssen
sämtliche vom Käufer geforderten Unterlagen beiliegen, insbesondere,
aber nicht beschränkt auf: (i) vom Lieferanten unterzeichneter
Lieferschein, (ii) Transportdokument je nach Transportart, (iii)
Konformitätsbescheinigung und (iv) Garantieschein und (v) entsprechende
Sicherheitsdatenblätter in slowenischer Sprache im Falle der Lieferung
von Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen.
3.8. Eine
Abholung der Ware an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
3.9. Bis zur
Annahme der Ware trägt der Lieferant die Gefahr der zufälligen
Zerstörung, Beschädigung oder des Verlusts der Waren auf dem Weg zum
Käufer. Der Lieferant ist verpflichtet, die Waren für den Transport zum
Lager des Käufers ausreichend zu versichern.
3.10. Bei Lieferung der
Waren an die Adresse des Käufers ist der Lieferant verpflichtet,
sämtliche durch seine Tätigkeit entstehenden Rückstände und Abfälle
(Verpackungen, Bauabfälle, Altöle, Reststoffe etc.) unverzüglich und auf
eigene Kosten zu beseitigen.
3.11. Der Lieferant ist verpflichtet,
bei jeder Warenlieferung und in allen anderen Fällen, in denen sich die
Waren auf dem Gelände des Käufers befinden, die für den Käufer geltenden
Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.
4. Eigentumsübergang und Gefahrenübergang4.1.
Unter den in Punkt 8 genannten Bedingungen trägt der Lieferant das
Risiko der Zerstörung oder Beschädigung der Waren, bis die Waren gemäß
den in der Bestellung festgelegten Bedingungen ordnungsgemäß an den
Käufer geliefert werden. Der Käufer erwirbt das Eigentum an den Waren,
wenn die Waren ordnungsgemäß geliefert wurden oder wenn sie bezahlt
wurden, je nachdem, was früher eintritt.
5. Zahlungsbedingungen, Preise und Zahlung5.1. Zwischen den Parteien gelten die in Bestellung oder Vertrag, sofern zwischen ihnen nichts anderes vereinbart wurde.
5.2.
Sofern Umsatzsteuer anfällt, ist diese auf allen Rechnungen als
gesonderte Nebenkosten gesondert auszuweisen. Mit der Zahlung verzichtet
der Käufer in keinem Fall auf sein Recht zur Rücknahme der Waren gemäß
Punkt 8 der Bedingungen.
5.3. Sofern zwischen den Parteien nichts
anderes vereinbart wurde, gelten für den Preis die in der Bestellung
genannten Bedingungen der Incoterms 2010. Bezüglich Preisänderungen gilt
Punkt 6 der Bedingungen.
5.4. Der Lieferant darf erst dann eine
Rechnung ausstellen, wenn die Waren beim Käufer eingegangen sind. Für
den Fall, dass der Käufer mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät,
betragen die Verzugszinsen maximal 3 % pro Jahr.
5.5. Der Lieferant
ist verpflichtet, dem Käufer die Rechnung für die Waren spätestens 8
Tage nach Erhalt der Waren durch den Käufer an die folgende
E-Mail-Adresse zu senden: invoice@megatekstil.si
5.6. Der Käufer kann
seine Verbindlichkeiten bereits vor dem Fälligkeitsdatum begleichen.
Der Käufer ist nicht verpflichtet, innerhalb der Vertragsfrist
reklamierten Waren zu bezahlen. Die Zahlungsfrist für die reklamierten
Waren beginnt mit dem Tag, an dem der Lieferant den Reklamationsgrund
beseitigt.
5.7. Der Käufer ist berechtigt, seine
Schadenersatzforderungen mit aus irgendeinem Grund entstandenen Schäden
aufzurechnen, die auf ein Verschulden des Lieferanten bei der Ausführung
der Bestellung zurückzuführen sind, oder Forderungen aus sonstigen
Rechtsgründen gegen den Lieferanten mit jeder ausgestellten und fälligen
Rechnung des Lieferanten.
5.8. Der Lieferant darf seine Forderungen
gegen den Käufer aus dem Vertrag ohne dessen schriftliche Zustimmung
weder abtreten noch zur Einziehung an Dritte überlassen.
5.9. Der
Käufer kann die Rechnung und die Zahlungsverpflichtungen ablehnen, wenn
die Rechnung nicht in Übereinstimmung mit dem Angebot, der Bestellung,
den Bedingungen oder der Vereinbarung ausgestellt wurde, oder wenn die
Rechnung unvollständig ist, oder wenn die Rechnung Klauseln enthält, die
nicht mit dem Angebot, der Bestellung, den Bedingungen oder der
Vereinbarung übereinstimmen.
6. Vertragsänderung6.1. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ist es dem Lieferanten nicht gestattet:
(i) die Vertragspreise aus irgendeinem Grund zu erhöhen; oder
(ii)
die Waren zu verändern oder zu ersetzen, wobei der Käufer das Recht
hat, dem Lieferanten jederzeit vor dem Zeitpunkt der Lieferung eine
schriftliche Anweisung zu erteilen, Waren in irgendeiner Hinsicht
hinzuzufügen, auszuschließen oder zu ändern; der Lieferant ist
verpflichtet, derartige Änderungen zu berücksichtigen.
6.2 Wenn der
Lieferant vom Käufer Anweisungen hinsichtlich einer Änderung des
Vertragspreises erhält, muss der Lieferant den Käufer schnellstmöglich
schriftlich über seinen Standpunkt hinsichtlich der Änderung des
Vertragspreises informieren. Der Käufer entscheidet dann, ob er eine
solche Änderung beantragt oder nicht. Der Käufer ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant der Änderung des
Vertragspreises nicht zustimmt oder nicht innerhalb der vom Käufer
gesetzten Frist reagiert.
7. Garantien7.1. Unbeschadet einer ausdrücklich im Vertrag enthaltenen Garantie gewährleistet der Lieferant, dass:
(i) die Waren den internationalen und nationalen Normen, der Bestellung und den Spezifikationen entsprechen;
(ii)
die Bestellung ausschließlich von geeignetem Fachpersonal ausgeführt
wird, welches sich seines Beitrags zur Konformität des Produkts oder der
Dienstleistung, seiner Verpflichtungen hinsichtlich der
Produktsicherheit und der Bedeutung der Einhaltung ethischer Standards
bewusst ist;
(iii) das Material von akzeptabler Qualität ist,
keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist und für den vom Käufer
angegebenen Zweck geeignet ist; oder
(iv) die Dienstleistungen
von entsprechend geschultem und qualifiziertem Personal erbracht werden,
mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, in
Übereinstimmung mit allen Anforderungen, die sich aus den geltenden
Vorschriften ergeben, einschließlich aller geltenden Gesetze zum
Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz, und gemäß den
höchsten professionellen Qualitätsstandards.
7.2. Der Lieferant und
seine Subunternehmer sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und
Vorschriften einzuhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, in
den Bereichen Arbeitsrecht, Umwelt, Korruption und Schutz von
Kinderrechten und in Übereinstimmung mit den auf der Website des Käufers
veröffentlichten internen Richtlinien und dem Ethikkodex des Käufers.
7.3.
Dem Lieferanten ist bewusst, dass die Energieeffizienz von Waren, die
Energie verbrauchen und einen erheblichen Energieverbrauch haben oder
haben können, eines der Bewertungskriterien bei der Auswahl eines
Lieferanten oder der Bestellung von Waren ist.
8. Rechtsmittel und Beschwerden8.1.
Der Käufer ist verpflichtet, den Lieferanten über etwaige Mängel an der
Ware so schnell wie möglich nach Entdeckung des Mangels oder innerhalb
einer vergleichbaren, schriftlich vereinbarten Frist zu informieren.
8.2.
Unbeschadet von Punkt 8.1. erstattet der Lieferant dem Käufer alle
Kosten und Schäden, die infolge der Handlungen des Lieferanten
entstehen:
(i) falsche Lieferung oder Nichtlieferung des Materials; oder
(ii) jeglicher Verlust oder Schaden am Material; oder
(iii) jegliche Nichterfüllung oder unsachgemäße Erbringung der Dienste.
8.3. Unbeschadet von Punkt 8.1. hat der Käufer im Falle von Mängeln an dem Waren Anspruch auf:
(i) vom Lieferanten die Erfüllung des Vertrags (Behebung des Mangels oder Lieferung der Waren ohne Mangel) zu verlangen;
(ii) vom Lieferanten eine anteilige Minderung des Kaufpreises für die Waren zu verlangen;
(iii) vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufpreises für die Waren zu verlangen.
8.4.
Bei Vertragsverletzungen und unbeschadet der Punkte 8.1., 8.2. oder
8.5. oder aller anderen Rechte, die der Käufer gegenüber dem Lieferanten
haben kann, hat der Käufer das Recht, die Waren oder Teile davon
zurückzuweisen und die Mängel auf Kosten des Lieferanten entweder selbst
oder durch Dritte beheben zu lassen, oder andere Waren woanders zu
kaufen und vom Lieferanten die Zahlung der Differenz zwischen dem im
Vertrag angegebenen Kaufpreis und dem Kaufpreis im Deckungskauf zu
verlangen
8.5. Bevor der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht,
woanders einzukaufen, muss er dem Lieferanten eine angemessene
Gelegenheit geben, den beanstandeten Teil der Waren bzw. alle Teile
davon durch vertragsgemäße Waren zu ersetzen.
8.6. Der Lieferant ist
verpflichtet, die beanstandeten Waren auf eigene Kosten zu entfernen und
nachgebesserte oder Ersatzwaren zu liefern. Bis zur ordnungsgemäßen
Erfüllung des Vertrags liegt das Risiko der Zerstörung oder der
Beschädigung der Waren vollständig beim Lieferanten.
8.7. Der
Lieferant haftet nicht für Mängel, die nach Ablauf von 36 Monaten seit
Lieferung der Waren auftreten, sofern im Vertrag nicht ein längerer
Zeitraum angegeben ist.
8.8. Der Lieferant ist verpflichtet,
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, auf die
Reklamation des Käufers schriftlich zu reagieren, spätestens fünf Tage
nach Erhalt der Reklamationsmitteilung einen übereinstimmenden Bericht
zu liefern und den Mangel an der Ware spätestens dreißig Tage nach
Erhalt der Reklamationsmitteilung zu beseitigen Andernfalls wird davon
ausgegangen, dass der Lieferant sich nicht um die Lösung der Reklamation
bemüht hat und somit gegen den Vertrag verstoßen hat. Als Verzögerung
gilt die Zeit, die zur Lösung der Reklamation benötigt wird.
9. Garantie9.1.
Unbeschadet der in Punkt 8 genannten Bedingungen stellt der Lieferant
den Käufer vollständig von jeglicher direkter, indirekter oder
Folgehaftung (um Zweifel auszuschließen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Verlust des
Geschäftswerts und dergleichen), Verlust, Schaden, Verletzung, Kosten
und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und sonstiger Gutachterkosten)
frei, die dem Käufer entstehen oder die dem Käufer als Folge von oder im
Zusammenhang mit Folgendem entstehen:
(i) jegliche Verletzung der
Garantie oder sonstige Mängel im Herstellungsprozess, der Verarbeitung,
der Qualität oder den Materialien in Bezug auf jegliche Waren;
(ii)
jegliche angebliche oder tatsächliche Verletzung von geistigen
Eigentumsrechten Dritter, unabhängig davon, ob sie nach slowenischem
Recht festgestellt wurde oder nicht; und
(iii) jeglicher
angeblicher oder tatsächlicher Verstoß gegen geltende Gesetze,
unabhängig davon, ob dieser nach slowenischem Recht festgestellt wurde
oder nicht; und
(iv) jegliche Ansprüche des Käufers in Bezug auf
jegliche Haftung für Verlust, Schaden, Verletzung, Kosten oder Ausgaben,
die dem Käufer oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder einer
Vertragspartei oder Drittpartei entstehen, soweit diese Haftung,
Verlust, Schaden, Verletzung, Kosten oder Ausgaben durch die Waren
verursacht wurden, mit ihnen in Zusammenhang stehen oder aus ihnen
entstehen als Folge einer direkten oder indirekten Verletzung oder
fahrlässigen Erfüllung oder Nichterfüllung oder Verzögerung der
Erfüllung der Vertragsbedingungen durch den Lieferanten.
9.2. Die in
diesen Bedingungen festgelegte Garantie gilt nicht für Verstöße, die
direkt vom Lieferanten verursacht werden, weil dieser die Anweisungen
des Käufers befolgt und den Käufer zuvor über etwaige Fehler in der
Bestellung informiert hat.
10. Höhere Gewalt10.1. Die
Lieferung oder ein Teil der Lieferung der Waren wird ausgesetzt, falls
die Lieferung oder ein Teil der Lieferung der Waren oder der Empfang der
Lieferung oder eines Teils der Lieferung der Waren aufgrund von
Umständen verzögert, verhindert oder behindert wird, die außerhalb der
angemessenen Kontrolle einer der Vertragsparteien liegen, vorausgesetzt,
dass die betroffene Partei (a) die nicht betroffene Partei so schnell
wie möglich nach Eintritt solcher Umstände benachrichtigt und (b) alle
angemessenen Schritte unternimmt, um solche Umstände und deren
Auswirkungen zu vermeiden.
10.2. Wenn solche Umstände länger als
dreißig (30) Tage andauern, kann die nicht betroffene Partei die
Lieferung oder einen Teil der Lieferung der Waren schriftlich stornieren
11. Versicherung11.1. Der Lieferant muss auf eigene Kosten
umfassende Versicherungen abschließen, wie zum Beispiel: (a)
erforderlich, um die Haftung des Lieferanten im Hinblick auf Handlungen,
Fahrlässigkeit oder Unterlassungen abzudecken, für die der Lieferant
gegenüber dem Käufer gemäß diesen Bedingungen schadlos halten muss, und
(b) erforderlich, gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung.
Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer auf Verlangen die
Versicherungspolicen sowie Rechnungen über die Bezahlung der aktuellen
Prämien vorzulegen.
12. Verträge mit Subunternehmern12.1.
Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers
keine Verträge mit Subunternehmern für irgendeinen Teil der Waren
abschließen.
12.2. Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für
die erbrachte Dienstleistung und alle von Subunternehmern im Rahmen des
Subvertrags gelieferten Materialien.
12.3. Der Lieferant verpflichtet
sich, sämtliche Anforderungen und Pflichten aus dem Vertrag nur an
zugelassene und fachlich qualifizierte Subunternehmer zu übertragen.
13. Umsetzung und Aufsicht13.1.
Die Vertreter des Käufers haben das Recht, die Ausführung der
Bestellung in den Fabriken des Lieferanten oder in den Fabriken der
Subunternehmer des Lieferanten zu jedem angemessenen Zeitpunkt zu
überwachen und jeden Teil der Bestellung abzulehnen, der nicht den
Vertragsbedingungen entspricht. In diesem Zusammenhang ist der Lieferant
verpflichtet, Vertretern des Käufers, seinen Kunden und Beamten, die
von Amts wegen die Aufsicht ausüben, Zutritt zu seinen Räumlichkeiten
und Zugriff auf die mit der Bestellung in Zusammenhang stehenden
Dokumente zu gewähren. Der Lieferant ist verpflichtet, mit seinen
Subunternehmern Verträge zu denselben Bedingungen abzuschließen, wie sie
im Vertrag festgelegt sind. Jede Aufsicht, Überprüfung, Bestätigung
oder Annahme durch den Käufer entbindet den Lieferanten und seine
Subunternehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.
14. Geistiges Eigentum, Informationen und Dokumente14.1.
Das geistige Eigentum des Käufers, das dem Lieferanten zur Nutzung
überlassen wird oder für das der Käufer dem Lieferanten die Nutzung
gestattet, bleibt stets Eigentum des Käufers. Sämtliche Informationen
aus oder in Bezug auf das geistige Eigentum des Käufers sowie sämtliche
dem Lieferanten im Zusammenhang mit dem Vertrag anvertrauten
Informationen sind Geschäftsgeheimnisse und dürfen ohne die schriftliche
Zustimmung des Käufers weder veröffentlicht noch an Dritte
weitergegeben oder für die Bedürfnisse des Lieferanten verwendet werden,
außer zur Erfüllung dieses Vertrags.
14.2. Sämtliche Informationen
und Dokumente in Bezug auf das geistige Eigentum des Käufers sowie
sämtliche Kopien dieser Informationen oder Dokumente, die der Käufer dem
Lieferanten zur Verfügung gestellt hat, müssen bei Beendigung des
Vertrags an den Käufer zurückgegeben werden.
14.3. Der Lieferant
garantiert, dass die Waren keine geistigen Eigentumsrechte Dritter
enthalten. Bestehen diese Rechte und sind die Rechte des Käufers
hierdurch eingeschränkt oder beschränkt, kann der Käufer nach seiner
Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine anteilige Minderung des
Kaufpreises verlangen. In beiden Fällen ist der Lieferant verpflichtet,
dem Käufer sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu
ersetzen.
14.4. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen
im Zusammenhang mit der Qualität der gelieferten Materialien und Teile
sowie der Erbringung der Dienstleistungen mindestens 10 Jahre lang nach
der letzten Lieferung der Materialien oder Erbringung der Dienstleistung
in seinen Archiven aufzubewahren.
15. Verantwortung15.1. Der
Lieferant ist verantwortlich für etwaige Fehler oder Auslassungen in
den von ihm gemachten Plänen, Berechnungen, Verpackungsdaten oder
sonstigen Angaben, unabhängig davon, ob diese Informationen vom Käufer
bestätigt wurden oder nicht, außer im Falle solcher Fehler oder
Auslassungen, die auf falsche Informationen des Käufers zurückzuführen
sind.
16. Korrosionsschutz16.1. Der Lieferant ist
verpflichtet, sämtliche Materialien, Teile davon oder Verpackungen zu
schützen, die während des Transports oder der Lagerung durch Korrosion
beschädigt werden könnten.
17. Material17.1. Der Lieferant
ist verpflichtet, die Konformität der Materialien mit den Anforderungen
der EU-Richtlinien und den geforderten technischen Spezifikationen des
Käufers sicherzustellen und ausschließlich Originalmaterialien oder
Originalteile mit entsprechenden Zertifikaten und Nachweisen zu liefern.
Der Lieferant ist verpflichtet, jegliche Lieferung gefälschter
Materialien oder nicht originaler Teile zu verhindern. Im Falle des
Verdachts oder der Entdeckung der Lieferung gefälschter Materialien oder
Teile wird der Käufer den erhaltenen Kaufgegenstand unter Quarantäne
stellen und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über den Verdacht
oder die Entdeckung informieren. Der Lieferant ist in diesem Fall
verpflichtet, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu
tragen bzw. zu erstatten.
18. Kostenloses Material18.1. Wenn der Käufer Material kostenlos zur Verfügung stellt, bleibt dieses Material Eigentum des Käufers.
18.2.
Der Lieferant ist verpflichtet, das Material des Käufers kostenlos in
gutem Zustand zu halten und das Material ordnungsgemäß zu kennzeichnen,
zu lagern und vor Qualitätsminderung oder Zerstörung zu schützen. Im
Falle des Verbrauchs, Verlusts, der Entsorgung, des Diebstahls oder der
Zerstörung des Materials ist der Lieferant verpflichtet, dieses durch
Material mit identischen Eigenschaften zu ersetzen oder dem Käufer den
daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
18.3. Der Lieferant darf
dieses Material nur im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden. Der
Lieferant muss den Käufer über etwaige Materialüberschüsse
informieren. Überschüssiges Material wird gemäß den Anweisungen des
Käufers zurückgegeben oder in Rechnung gestellt.
18.4. Der Lieferant
trägt die Kosten für den Verbrauch dieses Materials, der auf eine
unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit des Lieferanten
zurückzuführen ist.
19. Gefährliches Material19.1.
Gefährliches Material muss mit internationalen Gefahrensymbolen
gekennzeichnet sein und den Namen des Materials in englischer Sprache
tragen. Versand- und sonstige Dokumente müssen eine Gefahrenerklärung
und den Namen des Materials in englischer Sprache enthalten. Das
Material muss mit Informationen zu Notfallmaßnahmen in englischer
Sprache in Form von schriftlichen Anweisungen, Schildern und
Markierungen ausgestattet sein. Der Lieferant stellt die Einhaltung
aller geltenden Gesetze hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung und
Transport gefährlicher Materialien sicher, einschließlich, jedoch nicht
beschränkt auf die Gesetze des Herstellungsorts und des Lieferorts bzw.
-staats.
19.2. Alle Informationen, die sich im Besitz des
Lieferanten befinden oder ihm in angemessenem Umfang zur Verfügung
stehen und die sich auf etwaige dem Lieferanten bekannte oder vermutlich
beim Transport, der Handhabung oder der Verwendung des Materials
bestehende potenzielle Gefahren beziehen, müssen dem Käufer unverzüglich
mitgeteilt werden.
20. Verpackung20.1. Verpackungen müssen
gemäß Normen und positiver Gesetzgebung ökologisch unbedenklich sein.
Andernfalls kann der Käufer die Ware auf Kosten des Lieferanten
zurücksenden oder die Verpackung auf Kosten des Lieferanten entfernen
oder vollständig vernichten. Jede Änderung der vereinbarten Verpackung
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Käufers.
20.2. Die
Verantwortung für Schäden an dem Waren aufgrund falscher oder
mangelhafter Verpackung liegt ausschließlich beim Lieferanten.
20.3.
Wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Verpackung zurückzugeben, und
dies auch tut, wird der Käufer die leere Verpackung in ordnungsgemäßem
Zustand (Versandkosten werden gemäß der Vereinbarung zwischen den
Parteien bezahlt) an das vom Lieferanten angegebene Werk oder Lager
zurücksenden und dem Lieferanten den Versandtermin mitteilen.
20.4. Bei Anlieferung des Materials per LKW kann die leere Verpackung mit demselben Fahrzeug zurückgebracht werden.
21. Insolvenz21.1.
Der Käufer hat das Recht, den Vertrag unbeschadet anderer vereinbarter
Rechte in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
- wenn der Lieferant insolvent ist oder ein Insolvenzverfahren gegen den Lieferanten eröffnet wird;
- wenn der Lieferant vom Gericht als nicht in der Lage erachtet wird, seine Schulden zu begleichen;
-
wenn der Lieferant liquidiert wird oder gegen ihn ein
Liquidationsverfahren oder ein Zwangsliquidationsverfahren eingeleitet
wurde;
- wenn der Lieferant ein Verfahren zur Statusumwandlung
eingeleitet hat, es sei denn, der Grund für die Umwandlung ist nicht
Insolvenz, wobei das aus der Umwandlung hervorgehende Unternehmen an
Bedingungen gebunden ist oder sich damit einverstanden erklärt, an diese
gebunden zu sein, und Beteiligungen an Unternehmen hält, die keine
Wettbewerber des Käufers sind;
- wenn der Lieferant Verhandlungen mit einem Gläubiger zur Umstrukturierung seiner Verpflichtungen aufnimmt;
- wenn Umstände eintreten, die den Lieferanten zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeit zwingen könnten;
-
wenn gegen den Lieferanten eine Zwangsvollstreckung beantragt wird oder
Vermögenswerte des Lieferanten zur Zahlung oder zur Sicherung der
Zahlung gepfändet werden oder wenn gegen den Lieferanten ein anderes
Verfahren mit ähnlicher Wirkung eingeleitet wurde, unabhängig von der
Gerichtsbarkeit.
22. Ausschluss der Lieferantenbedingungen22.1.
Etwaige Bedingungen, die dem Käufer mitgeteilt werden oder auf die der
Lieferant bei der Abgabe oder Annahme der Bestellung des Käufers
verweist, stellen keinen integralen Bestandteil des Vertrags dar, es sei
denn, der Käufer stimmt den Bedingungen des Lieferanten ausdrücklich
schriftlich zu.
23. Qualität23.1. Der Lieferant ist
verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem regelmäßig umzusetzen und
die Qualitätsanforderungen des Käufers an seine Unterlieferanten und
Subunternehmer für alle Waren weiterzugeben.
23.2. Der Lieferant
ist verpflichtet, den Käufer über nicht konforme Prozesse, Materialien,
Produkte oder Dienstleistungen zu informieren und in diesem Fall vor
weiteren Lieferungen oder Dienstleistungen die vorherige schriftliche
Zustimmung bzw. Bestätigung des Käufers einzuholen.
23.3. Der
Lieferant ist verpflichtet, den Käufer über Änderungen von Prozessen,
Materialien, Produkten oder Dienstleistungen, auch bei Unterlieferanten
oder Subunternehmern, sowie über Standortänderungen zu informieren und
in diesem Fall vor weiteren Lieferungen oder Dienstleistungen die
vorherige schriftliche Zustimmung bzw. Bestätigung des Käufers
einzuholen.
23.4. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer auf
Anfrage Muster und technische Spezifikationen zur Bestätigung,
Überprüfung, Verifizierung, Untersuchung oder zum Zwecke der Revision
zur Verfügung zu stellen.
24. Benachrichtigung bei Vorliegen von Umständen, die den Betrieb des Käufers negativ beeinflussen könnten24.1.
Die verantwortliche Person beim Lieferanten, die als Treuhänder des
Käufers fungiert, ist im Falle von Umständen, die die Unmöglichkeit der
Auftragserfüllung und/oder die Geschäftstätigkeit des Käufers selbst
beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, dazu verpflichtet:
(i) den zuständigen Einkaufsmitarbeiter beim Käufer unverzüglich schriftlich und anschließend telefonisch zu benachrichtigen;
(ii) über die Umstände zu berichten;
(iii) den Zeitpunkt des Auftretens und die Dauer dieser Umstände festzulegen;
(iv) einen Maßnahmenplan zur Lösung dieser Umstände festzulegen;
(v) einen Maßnahmenplan vorzulegen, um das weitere Auftreten solcher Umstände zu vermeiden.
25. Allgemeine Bestimmungen25.1.
Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig,
rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die
Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen oder die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder
Durchsetzbarkeit des Vertrags; vielmehr soll die ungültige,
rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige
ersetzt werden, so dass die neuen Bestimmungen dem mit den ungültigen,
rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen verfolgten Zweck
so nahe wie möglich kommen und damit der Zweck des Vertrags auf
rechtmäßige Weise erreicht werden kann.
25.2. Die Vertragsparteien
sind sich einig, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus diesem
Vertrag den Umständen nach angemessen sind und dass für den Fall, dass
ein Gericht oder eine andere zuständige Institution die vereinbarten
Verpflichtungen in irgendeiner Hinsicht für unangemessen hält, dieses
Gericht oder die zuständige Institution das uneingeschränkte Recht und
die volle Zuständigkeit hat, diese Verpflichtung durchzusetzen oder zu
ändern und den Rest des Vertrags durchzusetzen.
25.3 Die
Vertragsparteien vereinbaren, dass die gültigen Sprachen ihrer
gegenseitigen vertraglichen Kommunikation Deutsche und Slowenisch sind
und dass sämtliche Korrespondenz und Mitteilungen, die gemäß dem Vertrag
übermittelt werden, in Deutsche oder Slowenisch übermittelt werden.
25.4.
Ungeachtet Punkt 25.3. vereinbaren die Vertragsparteien, dass die
gültige Sprache des Vertrags und insbesondere der Bedingungen die
slowenische Sprache ist. Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung des
englischen, slowenischen oder sonstigen Textes des Vertrags oder der
Bedingungen ist die Auslegung des slowenischen Textes des Vertrags und
der Bedingungen maßgebend. Die Übersetzung aus der slowenischen Sprache
dient ausschließlich Informationszwecken.
25.5. Diese Bedingungen
sind auf der Website des Käufers in Deutsch, Englisch und Slowenisch
Sprache verfügbar: www.megamobil.si und sind gültig ab 17. März 2025 bis
auf Widerruf oder Änderung.
26. Recht und Gerichtsbarkeit26.1.
Diese Bedingungen und der Vertrag sind in Übereinstimmung mit
slowenischem Recht verfasst und werden auch in Übereinstimmung mit
slowenischem Recht geprüft und durchgesetzt.
26.2. Bei
Rechtsgeschäften mit internationalem Bezug ist auf die Beziehung
zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ausschließlich slowenisches
Recht anwendbar (die Anwendung von Kollisionsvorschriften ist
ausgeschlossen), bzw. zur Regelung der Beziehungen dient in erster Linie
das Obligationenrecht der Republik Slowenien, wobei die Anwendung der
Vorschriften des anwendbaren Privatrechts sowie der Bestimmungen des
UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen wird.
26.3. Die
Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle von Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und dem Vertrag oder ihrem
Vertragsverhältnis das Gericht in Slovenska Bistrica zuständig ist.